Versand
Art. 6
Lieferzeiten und -methoden
6.1. Der Lieferant liefert die ausgewählten und bestellten Produkte auf die Art und Weise, die auf der Website angegeben ist, wenn die Waren angeboten werden.
6.2. Die Lieferzeiten können zwischen demselben Tag der Bestellung und maximal 15 Arbeitstagen ab der Auftragsbestätigung variieren. Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein, die Ware innerhalb dieser Frist, in jedem Fall aber innerhalb der im folgenden Punkt genannten Frist zu versenden, wird der Käufer unverzüglich per E-Mail benachrichtigt.
6.3. Die Versandmethoden, -zeiten und -kosten hängen vom Lieferort und von der Menge der gekauften Produkte ab und werden vor der Auftragsbestätigung angegeben.
11.5. Im Falle einer Vertragswidrigkeit kann der Käufer unter den nachstehenden Bedingungen wahlweise und kostenlos die Nachbesserung oder den Ersatz der gekauften Ware, eine Minderung des Kaufpreises oder die Auflösung des Vertrages verlangen, es sei denn, die Erfüllung des Verlangens ist objektiv unmöglich (z. B. ist die „Nachbesserung“ bei Süßwaren nicht durchführbar und es muss eine andere Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Käufer getroffen werden) oder stellt für den Lieferanten eine übermäßige Belastung im Sinne von Artikel 130 Absatz 4 des Verbraucherschutzgesetzes dar.
11.6. Der Abnehmer wird gebeten und aufgefordert, aus Höflichkeit und zur Beschleunigung des eventuellen Einigungsprozesses auch eine informelle Kommunikation per E-Mail und/oder Telefon vorzunehmen: Das Personal des Lieferanten ist in der Tat sehr an einer möglichst korrekten und engen Beziehung zum Käufer interessiert.
Hat der Lieferant den Antrag des Käufers angenommen, so gibt er in derselben Mitteilung die Art und Weise an, in der die Waren zu versenden oder zurückzusenden sind, sowie die Frist für die Rücksendung oder den Austausch der mangelhaften Waren.
11.7. Ist die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung unmöglich oder übermäßig beschwerlich oder hat der Lieferer die Ware nicht innerhalb der in dem vorstehenden Punkt genannten Frist nachgebessert oder ersetzt oder hat die zuvor vorgenommene Nachbesserung oder Ersatzlieferung dem Besteller erhebliche Unannehmlichkeiten bereitet, so kann dieser nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung des Preises oder die Auflösung des Vertrages verlangen. In diesem Fall muss der Käufer sein Verlangen an den Lieferer richten, der innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Eingang des Verlangens mitteilt, ob er bereit ist, das Verlangen zu erfüllen, oder welche Gründe ihn daran hindern.
11.8. Hat der Lieferer den Antrag des Käufers angenommen, so gibt er in derselben Mitteilung die vorgeschlagene Preisminderung beziehungsweise die Modalitäten für die Rückgabe der mangelhaften Waren an. In diesem Fall ist es Last des Käufers, anzugeben, wie die zuvor an den Lieferanten gezahlten Beträge wieder gutgeschrieben werden sollen.
